Kollaborationismus und Amnestie. Die Notwendigkeit des Gesellschaftsdialogs (German)

German

Arsen Awakow

Die Deokkupation die einzelnen Bezirke von Gebieten Donezk und Lugansk und die Rückkehr der Bevölkerung dieser Territorien in das Rechtsraum der Ukraine wird unumgänglich vor der ukrainischeren Gesellschaft und vor dem ukrainischen Staat die Frage der Kollaborationismus stellen.

Wer und wie soll über den Status, das Vorhandensein und Grad der Verantwortung/der Unschuld jedes einzelnen Mensch, der die Besatzung überlebte, entscheide? Wer soll vor Gericht stehen und welche Strafe verdient die Kooperation mit dem Feind? Wie ist der Verantwortungsgrad jeder von denen, die nicht wollten oder nicht in der Lage waren, auszuziehen? Wer ist Opfer und wer ist Komplize des Aggressors? Strafe oder Amnestie?

Ich bin überzeugt, dass es heutzutage notwendig ist, einen breiten und offenen gesellschaftlichen Dialog zu diesem Thema zu starten, die Erfahrung der Länder, welche diesen Weg schon hinter sich haben, zu erforschen, mögliche Herangehensweisen und Lösungen zu besprechen. Und das Wichtigste – das Kompromissmaß der ukrainischen Gesellschaft zu bestimmen und zu formulieren.

Donbas – ist die Ukraine, und die Einwohner von Donbas — sind Staatsbürger der Ukraine. Meiner Überzeugung nach, gerade dieses Postulat soll die Basis für diesen Diskurs bilden.

Selbstverständlich, man darf nicht Kollaborationismus unberücksichtigt lassen.  Und gleichzeitig muss die Strafe nur die Schuldigen betreffen! 

Ich werde meine Gedanken dazu zum Ausdruck bringen:

Die Strafverfolgung muss nur die Führungebene von “LNR” und “DNR” betreffen, auch die Personen, die gegen ukrainischen Armee und Nationalgarde kämpften und die schwerwiegende Straftaten begingen.

Die Mehrheit von denen, die die Besatzung überlebten, – sind Opfer oder Zwangsteilnehmer der Kollaborationsprozessen. Gegen diese Personen soll die Amnestie verwendet werden, mit allmählichen Wiederanerkennung allen Bürgerrechten und Freiheiten.

Das ist ein prinzipielles Moment, es soll auf keinem Fall über die “Säuberungen” oder Repressalien gegen friedliche Bevölkerung gesprochen werden – gegen die Menschen, die wegen Aggressors Willen auf die besetzten Gebiete hingeraten sind!

Falls der Mensch aus irgendwelchem Grund nicht ausreisen konnte und die Besatzung in seinem Haus überlebte, weiter sein Beruf ausübte, an die Organisation der illegalen Wahlen oder anderen Aktionen sich nicht beteiligte, die Tätigkeit der illegalen Macht nicht unterstützte – er geht durch die Überprüfung, bekommt den neuen legitimen ukrainischen Pass und alle Rechte des Staatsbürgers der Ukraine. 

Der Strafverfolgung müssen nur die Personen unterliegen, welche ihre Hände mit Blut der friedlichen Bewohner und ukrainischer Soldaten besudelten, welche die illegale Machtorgane leiteten, welche die illegalen Volksabstimmungen organisierten, an den Pogromen und Raubtaten sich beteiligten, welche die Straftaten begingen. So soll die Position des Staates sein und dieses Prinzip soll den Grundstein für das gesamte komplizierte Verfahren der Reintegration der temporär besetzen Territorien der Gebiete von Lugansk und Donezk bilden.

Die Geschichte der Frage

Der Begriff “Kollaborationismus” vom französischen «collaboration»: Kooperation — wurde als Aufruf von Marschall Petain an den Franzosen genutzt, mit den faschistischen Besatzern zusammenzuarbeiten. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam dieser Begriff ins Völkerrecht im Sinne “militärische, politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit der Einwohner des besetzten Landes mit Besatzern zum Nachteil eigenes Landes”.  Kollaborateur – ist ein Verräter, der mit den Besatzern zusammenarbeitet.

Dementsprechend führt jeder durch Besatzung begleitete Militärkonflikt unumgänglich zum Entstehung des Kollaborationismus.   

Während des Zweiten Weltkrieges hat von Hitler fast ganz besetztes Europa entweder mit den Besatzern kollaboriert, oder musste deren Anwesenheit und Tätigkeit sich unterwerfen. Albanien, Belgien, Großbritannien, Griechenland, Dänemark, Italien, Norwegen, Niederlande, Polen, Frankreich, Tschechien, Jugoslawien und Sowjetunion in Europa. Indien, Indonesien, China, und als seine Bestandteile Mandschurei und Mongolei, in Asien. Von 38 Waffen-SS-Division bestanden nur 12 von denen ausschließlich aus Deutschen. Freiwillige Armee und Nationaldivisionen als Bestandteil der faschistischen militärischen Einheiten wurden an allen Kriegsfronten aufgestellt: von Indien bis Dänemark. Dementsprechend sollte jedes Land das Verfahren der seelischen und rechtlichen Reinigung durchgehen und den Maß der Schuld und der Verantwortung der Staatsbürger – Kollaborateuren bestimmen.

 

Kollaborationismus in Frankreich

Die markanteste Erfahrung in der geschichtlichen Retrospektive ist die Erfahrung des Nachkrieg-Frankreichs der 50-er Jahren (so genannte ” Gesetze vom Charles de Gaulle über die Kollaborateure”), wann das Prozess die Etappen von harten Sanktionen bis zur Amnestie der Personen, die als Kollaborateure anerkannt werden, durchging und fast 7 Jahre dauerte.  

Als in Frankreich de Gaulle zur Macht kam, verabschiedete die Beratungsassemblee zwei Gesetzte, durch welche die Verantwortung der Personen eingeführt wurde, welche “durch Unterstützung Deutschlands und seinen Alliierten der nationalen Einheit, den Rechten und der Gleichheit aller französischen Staatsbürger bedroht haben”.

Diese Gesetze haben ganz klar den Personenkreis bestimmt, die unter die Gültigkeit dieser Gesetze fallen, auch das rechtliche Institut der Ausübung der Rechtsprechung und das Strafmaß.

Die Personen, die unter die Gültigkeit dieser Gesetze fallen: die Regierungsmitgliede der „de-facto Macht” (der Besatzungsmächte); die Führungsebene des Propagandaministeriums und des Generalkommissariats für die Fragen der Juden; die Mitglieder der Kollaborationsparteien oder – Organisationen; die Veranstalter/Organisatoren der “wirtschaftlichen politischen oder künstlerischen Maßnahmen/Ereignissen  (…) zu Gunsten der Zusammenarbeit (mit der Besatzungsmacht), und auch jede Person, die schriftlich oder mündlich öffentlich die Deutschen, “Rassismus oder totalitäre Doktrinen” lobt.

Die Verhandlungen in den Fragen der “nationalen Erniedrigung” wurden in speziellen Sektionen der Gerichte geführt, späteren Zivilkammern.

Das Gesetzt erteilte dem Beschuldigten die Möglichkeit, nachzuweisen, dass er seine Schuld durch weitere Zusammenarbeit mit Widerstand sühnte, und freigesprochen zu werden.

Noch dazu wies die Reihe der Bestimmungen des Gesetzes auf das Verbot hin, bestimmte Posten zu bekleiden und Tätigkeiten auszuüben: Verbot bei den Justizbehörden tätig zu sein, als Zeuge oder Geschworene aufzutreten, im Bildungsbereich oder als Betreuer tätig zu sein, Führungsposten in Medien zu bekleiden, im Bank-und Versicherungswesen zu arbeiten, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein.

Sozial-administrative “Säuberung” (Aberkennung der Karriereperspektiven, die Entlassung) war genug hart. Nach Einschätzungen der französischen Historiker, trafen solche Maßnahmen 20% der Offiziere der französischen Armee. Beispielweise wurden als Strafe für die Kooperation mit den Besatzern die Unternehmen von Luis Renault beschlagnahmt und nationalisiert, er selbst starb im Gefängnis.   

Als erschwerender Umstand wurde der Begriff “besondere Eifer” in der Zusammenarbeit mit Deutschen eingeführt. So kann Präfekt, der sich nur auf die Ausübung der vom Vichy-Regime beschlossenen Gesetze beschränkte, ohne persönliche Eifer zu zeigen, die Bestrafung vermeiden. Und den kolonialen Beamten (welche bis 1940 der Republik, ab 1940 – Vichy-Regime, in den Jahren 1942-1945 – der de Gaulle-Regierung dienten) wurden überhaupt keine Strafen verhängt.     

Von der Schadenstufe abhängig, die dem Staat durch die Tätigkeit des Kollaborateurs zugefügt wurde, wurde die strafrechtliche Verantwortung bestimmt – langfristige Freiheitsstrafe oder Todesstrafe.

Insgesamt fanden in Frankreich insgesamt 170 Tausend Gerichtprozesse wegen des Kollaborationismus statt, es wurden 120 Tausend Urteile ausgesprochen, davon – 4 785 Todesurteile.

Alle Urteile wurden von Gericht ausgesprochen und zwar schnell. Destotrotz kamen viele der Kollaborationismus-Verdächtigen nicht vor dem Gericht: sie wurden aus den Zellen rausgeholt und gelyncht.

Am Ende des Krieges wurden 3 920 Menschen hingerichtet (noch ca. 9 000 ohne Gerichtsurteil gelyncht), 1 500 zur Zwangsarbeiten und 8 500 zur verschiedenen Freiheitsstrafen verurteilt. Insgesamt bis 1949 wurden 39 000 Personen verurteilt, mehr als 50 000 wurden ihre Bürgerrechte aberkannt,
ca. 1000 Personen wurden von de Gaulle begnadigt.

Einen Sonderplatz in der Geschichte Frankreichs hat der sogenannte “horizontaler Kollaborationismus” – die Bestrafung von Frauen, die Geliebten von Deutschen. Meist verbreitetes Form der Strafe war kahl zu scheren (es wurden
ca. 20 000 Frauen bestraft, darunter 8 000 Abrechnungen fanden noch vor der vollen Befreiung Frankreichs von Besatzern und der Einführung der neuen Macht statt – zum ersten Mal wurde die Frauen von den Widerstandskämpfer noch im Juni 1943 geschert, wie die Untergrundpresse mitteilte)
. Dabei zog solches Rasieren keine rechtlichen Konsequenzen sowohl für die Frauen selbst, als auch für ihre Kinder, die auch von Besatzern geboren wurden, – alle Kinder wurden als französische Staatsbürger anerkannt und auf keiner Weise in ihren Rechten benachteiligt.    

Gerichtsverfahren gegen Kollaborateure wurden 1949 eingestellt, als die Idee der Nationseinigkeit triumphierte. 1953 wurde das Amnestiegesetz verabschiedet und dementsprechend alle Gefangene befreit wurden. Sogar mehr, es war nach dem Gesetz nicht erlaubt, den ehemaligen Kollaborateuren an ihren Dienst für die Besatzer zu erinnern.

 

Die Erfahrung der nordischen Länder

Von den nordischen Ländern wurden nur Dänemark und Norwegen besetzt. Norwegen hat dabei die bewaffnete Widerstand gegen des Einfalls von deutschen Truppen geleistet. Es ist typisch, dass das Verhältnis gegenüber den Kollaborateuren in Norwegen viel härter war, als in Dänemark (in Dänemark wurde diese Bewegung aktiv erst seit Herbst 1944).

 

Dänemark

Sofort nach der Befreiung von Dänemark wurden fast 40 000 Personen verhaftet und in die Internierungslager geschickt. Die überwiegende Mehrheit von Festgenommenen erhielten kleinere Freiheitsstrafen oder wurden gar nicht bestraft. Nur 80 Personen wurden zur Todesstrafe verurteilt. Die Beschuldigten standen wegen “Hoheitsverrat” und Kriegsverbrechen vor dem Gericht. Es ist typisch, dass die führenden Persönlichkeiten der Kollaborateure auf seltsame Weise im Gefängnis ums Leben kamen (entweder Selbstmord oder Unfall). Es ist noch extra 18 000 Kinder zu erwähnen, die dänische Frauen von Deutschen geboren haben. Deren Mütter unterlagen verschieden Formen der Erniedrigung und Verprügelung.

Im Juni 1945 haben die Truppen der dänischen Armee und Polizei den Großteil der nazistischen Terrorgruppen vernichtet. Deren Mitglieder wurden entweder getötet, oder von Gericht zur Todesstrafe und längeren Freiheitsstrafen verurteilt. Für den Nachkriegsterrorismus waren die Sanktionen schärfer, als für Kollaborationismus.

Ein Zeichen  des relativ “loyalen Verhältnis” zu den Kollaborateuren seitens dänischer Regierung kann die Tatsache sein, dass erst 2003 der Ministerpräsident von Dänemark Anders Fogh Rasmussen, der spätere NATO-Generalsekretär und Berater vom Präsidenten der Ukraine Pertro Poroschenko wurde, erklärte, dass die Zusammenarbeit mit deutschen Besatzer “moralisch nicht vertretbar ist”.
58 Jahren nach dem Krieg vermied die Regierung von Dänemark die offizielle Verurteilung der Fakten von Kollaborationismus.  Vielleicht deswegen, weil unter diesem Begriff fällt auch die Tätigkeit der Regierung selbst, die während der Besatzung nicht ins Exil ging, und erst nach 3 Jahren nach der Besatzung von deutschen Kommando aufgelöst wurde.

Norwegen

Nach der Kapitulation der deutschen Truppen in Norwegen wurden mehr als 100 000 Norweger zur verschiedenen Formen der Verantwortung wegen der Zusammenarbeit mit Besatzern gezogen. Nach verschieden Angaben wurden von 29 000 bis 40 000 Personen festgenommen. Die Staatsanwaltschaft verlangte 200 Todesurteile, aber nicht alle wurden von Gerichten ausgesprochen. Einige hunderten von Kollaborateuren wurden zu den lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.

Wie auch in Dänemark, wurden die Urteile wegen “Hoheitsverrat” und Kriegsverbrechen ausgesprochen. Die Mehrheit der Beschuldigten vermied die harten Strafen. Doch 28 Vertreter der politischen und militärischen Führung mit dem Ministerpräsident Quisling an  der Spitze wurden erschossen.  Manche Künstler, welche das Nazi-Regime unterstützen, unter der Berücksichtigung der Schwierigkeit und der Undemokratität der Strafverfolgung, wurden nach besten sowjetischen Traditionen behandelt. So wurde der Schriftsteller Knut Hamsun als Geistkranke erklärt und in die Psychiatrie-Klinik gebracht.  

Es ist zu bezeichnen, dass die Übergangsregierung von Dänemark die Todesstrafe für Heimatverrat und Kriegsverbrechen, die schwerwiegende Folgen hatten, noch vor der Einberufung des Parlaments einführte. Diesbezüglich wurden die Todesurteile im rechtlichen Kontext scharf kritisiert.  Dabei wurde die norwegische Gesellschaft in “Seiden-Front”, der die Gegner der Todesstrafe vereinigte, und “Eis-Front” – die Anhänger der härteren Strafen gespaltet.

Der Schicksaal von norwegischen Frauen, die Beziehungen zu den deutschen Soldaten hatten, war tragisch.  Es war fast 70 000 davon. Sie wurden geprügelt, vergewaltigt, wirtschaftlich diskriminiert. 5 000 Frauen wurden nach Konzentrationslager geschickt. 8 634 von deutschen Soldaten im Rahmen der Programm  Lebensborn (die Verbesserung des Genpools der arische Rasse) geborene Kinder wurden erniedrigend “Nazi-Kaviar” genannt. Der gleiche Schicksaal erwartete noch 4 000 Kinder von den Ehen zwischen deutschen Wehrmachtangehörigen und norwegischen Frauen. Von der speziellen ärztlichen Kommission wurden die Kinder der Deutschen als für die norwegische Gesellschaft „gefährlich“ eingestuft, weil sie über “nicht vollwertigen” Genen verfügen. Viele wurden in den Internat-Kinderheimen erzogen. In ihren Akten und Personalausweisen stand ein spezieller Stempel.

Ein Teil der norwegischen Frauen wurden zur Umzug gezwungen oder ihre Kinder nach mehr loyales Schweden zu schicken. So hat auch die Mutter von Anni-Frid Synni Lyngstad getan, welche sie im Alter von 19 Jahren in einer norwegischen Siedlung der Bergbauer von deutschen Soldaten geboren hat. Das Mädchen ist bei ihrer Großmutter in Schweden aufgewachsen und wurde als Sängerin Anni-Frid, Mitglied der Popgruppe ABBA, bekannt.

Erst 2005 hat das norwegische Parlament alle diskriminierenden Normen gegenüber der Menschen abgeschafft, die bereits über 60 waren…

 

Kollaborationismus im hybriden Krieg

 

Kollaborationismus ist bei allen militärischen Konflikten vorhanden, bei welchen die Territorien erobert werden, darunter auch – in der neusten Geschichte bei der Verwendung von Mitteln des hybriden Krieges auf den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion (Moldawien, Georgien, Aserbaidschan). Heutzutage hat aber kein Land der Welt ein gültiges Gesetz über die Kollaborateure. In allen Rechtsystemen ist die Strafe wegen Hoheitsverrat vorgesehen, und die Ukraine ist hier keine Ausnahme. Das heißt, wir können nur auf die rechtliche Erfahrung der 40-50-er Jahren des vorigen Jahrhunderts zurückgreifen.

Wir müssen zweifellos dieser Erfahrung erlernen, dazu gehören auch negative Folgen der unglücklichen Entscheidungen: wie die Verschleierung des Problems, wie die Verwendung von zu radikalen Mitteln. Die ersten führen zur Spaltung der Gesellschaft und „Lynche-Gerichten“, die zweiten bremsen das Reintegrationsprozess und schaffen die Grundlage zur Gründung der „fünften Kolonne“.

Anderseits, die Lage in der Ukraine unterscheidet sich grundsätzlich von der Lage im Frankreich und anderen Länder, die an den Zweiten Weltkrieg beteiligt waren. Die Welt hat sich geändert, die Technologien sind anders, die Kriege haben sich auch geändert.

Die Ukraine befindet sich schon seit viertem Jahr im Konflikt, der eigentlich eine tatsächliche Militäraggression seitens Russischer Föderation ist, de-jure aber kein Krieg.

Das ist eigentlich der neuste hybride Krieg, einschließlich kräftigsten informationelle Bestandteil, was dem Gegner auf allen Ebenen, einschließlich internationale Öffentlichkeit und Maß-Medienm, erlaubt, das Bewusstsein der Menschen zu manipulieren und die Begriffe zu täuschen: die Tätigkeit der russischen bewaffneten Formationen wird mit Begriff „Befreiungsbewegung“ der lokalen Selbstwehr getarnt, die Kooperation mit Besatzungs-Regime wird als  Bildung des staatlichen Apparates der „unabhängigen Republik“ dargestellt, und die Wiederherstellung der territorialen Integrität und Souveränität der Ukraine wird als Einzug der „Bestrafungstruppen“ der „banderiwska Junta“ genannt.

Die Konzeption der Führung des hybriden Konflikts wurde im Bereich der Entwicklung der Kollaborateuren-Bewegung auf den besetzten Gebieten seitens Putin-Regime zum wesentlichen Teil vom faschistischen Deutschland übernommen: verbessert und an die Zeit und Gesellschaft angepasst, verwendet moderne Kommunikationstechnologien – es werden die Illusion „der Staatlichkeit“ und Legitimierung der besetzen Gebiete geschafft; durch Einsatz des Potenziales des „Kollaborateuren-Aktives“ werden quasi die „Wünsche, Bitten, und Willenserklärung des einheimischen Volkes“ verwirklicht.

Das alles führt zur Legitimierung des Kollaborationismus auf den besetzten Gebieten im Bewusstsein der dort gebliebenen Menschen und wird durch Propaganda-Kanäle, die als Medien getarnt sind, auf die ganze Welt übertragen.

Offensichtlich wird die Verabschiedung und Verwendung des „Kollaborateuren-Gesetzes“ durch die Aktivitäten der russischen und prorussischen politischen Kräften erschwert; diese Kräfte werden eine große Kampagne zur Diskreditierung der nicht einfachen Prozesse der Reintegration der Bevölkerung von besetzen Gebieten starten. Die russische Propaganda wird weiter den bewaffneten Widerstand gegen ukrainischen Streitkräften motivieren, die Bevölkerung durch die „Säuberungen“, die Strafverfolgung wegen begangene und nicht begangene Straftaten einschüchtern.  

Wir müssen alle diese Risiken berücksichtigen und Gegenmaßnahmen erarbeiten. Darunter – unsere ausländischen Partner über der erwarteten Propaganda-Kampagne der Diskreditierung der Kollaborateuren- und Amnestiegesetze selbst, auch deren Umsetzungsverfahren zu warnen.

 

 

 

 

Wie muss das ukrainische Kollaborateuren-Gesetz aussehen?

 

Kollaborationismus darf man nicht unbestraft lassen. Aber die Strafe muss selektiv sein und mehrere Stufen haben. Das Gesetz muss die klare und deutliche Bestimmung der rechtswidrigen Handlung beinhalten und auch eindeutige Liste der Personen, die unter der Gültigkeit des Gesetzes fallen.

Personen, die bewusst mit Besatzern kooperierten, die an die Machtbehörden sich beteiligten, die die Besetzung/Eroberung der Territorien unterstützten, die an der Seite der Besatzer kämpften, die die Straftaten gegen ukrainische Soldaten und Zivilbevölkerung begingen – diese Personen müssen vor dem Gericht und die verdiente Strafe bekommen.

Es muss unbedingt das gesetzliche Norm eingeführt werden, dass dem Staatsbürger, der durch Gerichtsurteil als Kollaborateur anerkannt wurde, verboten wird, gewählt zu werden und die Positionen in den staatlichen Behörden und in der Selbstverwaltung zu bekleiden, zum Beamten zu werden. So wird das Risiko der Eindringung der Vertreter von „fünfte Kolonne“ in die Macht zum Zweck der Sabotage und der subversiven Tätigkeit gegen die Ukraine gemildert. Solche politischen Einschränkungen nach dem Zweiten Weltkrieg wurden erfolgreich in Frankreich verwendet und brachten insgesamten ein positives Ergebnis.

Es ist sinnvoll die Unterstützung bei der Wiederherstellung der staatlichen Souveränität der Ukraine in den besetzen Gebieten von Donbass als die Bedingung der Befreiung von der Strafverfolgung oder Milderung der Strafe zu betrachten. Demnach können auch die Kombattanten, die keine schwerwiegenden Kriegsverbrechen begangen, oder die Vertreter der mittleren Verwaltungsebene die Strafverfolgung entgehen, falls sie der Wiederaufbau der ukrainischen Macht in den besetzten Gebieten beitragen werden.  

Parallel mit dem Kollaborateuren-Gesetz muss auch das Amnestie -Gesetz verabschiedet werden, unter Geltung dessen die Mehrheit der Bevölkerung fällt, die die Besatzung überlebt hat, alle Personen, die zum Geisel des Aggressors wurde oder unter Zwang in Behörden und Institutionen auf den besetzten Gebieten arbeitete. Die Erfahrung Frankreichs zeigt, wenn diese Kooperation keinen militärischen oder bestrafenden Charakter hatte, so fallen solche Kategorien der Bürger in der Mehrheit der Fälle unter diese oder jene Formen oder Programmen von Amnestie.

Trotzt der Tatsache, dass das Thema der Verhältnisse zu den Kollaborateuren in der Ukraine sehr  strittig ist (die Sichtpunkten sind voneinander weit entfernt:  „von Nazi-Komplizen“ bis „Geisel seiner Zeit“ oder „Kämpfer für die Unabhängigkeit der Ukraine“) die Erarbeitung und Verabschiedung der Kollaborateuren- und Amnestiegesetze ist die notwendige Etappe der Deokkupation und Reintegration der temporär besetzten Territorien der Gebiete von Lugansk und Donezk.

Außerdem müssen diese Gesetze noch VOR dem Anfang des Befreiungsprozesses verabschiedet werden.  Danach ist es vollkommen notwendig, die Informationskampagne durchzuführen, um der Bevölkerung die Bestimmungen dieser Gesetze zu erklären, sowohl in der Ukraine, als auch in den temporär besetzen Gebieten.

Man darf keinen Zeitraum der rechtlichen Unsicherheit zulassen –  das wird die Menschen einschüchtern und schafft die Möglichkeit zur Verbreitung von „fake-news“ und Gerüchte seitens feindlicher Propaganda. Noch dazu, man darf keine „Lynch-Gerichte“ und „Hexenjagd“ zulassen, wenn es Unschuldige betroffen werden können.

So hat die Ukraine vor sich, eine komplizierte, aus vielen Komponenten bestehende Aufgabe zu lösen: nicht nur rechtliche, soziale und moralische Reintegration der Bevölkerung von temporär besetzten Gebieten durchzuführen, sondern auch auf der Spitze der Entgiftung des Informationsraum zu stehen, ihn von seiner Fake-Bestandteil zu säubern.  

Wir müssen schnell handeln, um zu dem schnellen und effektiven Prozess der Deokkupation und Reintegration unserer Territorien bereit zu sein.

Wir müssen nachdenklich und ausgewogen handeln, um die fremde Fehler zu vermeiden und die neuen, darunter auch „hybriden“ Risiken zu berücksichtigen.

Wir müssen entschlossen und offen handeln, um unserem Gegner die Möglichkeit, die Welt mit Informationssmog der Lügen und Fakes zu decken, wegzunehmen.

Wir müssen handeln.